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Rehabilitationssport 

Rehabilitationssport (Rehasport) stellt eine ergänzende Maßnahme im Rahmen der medizinischen Rehabilitation

dar, ist gesetzlich verankert und wird in der Regel von den Rehabilitationsträgern oder Krankenkassen finanziert.

Die positiven Auswirkungen auf die Gesundheit sind unumstritten: Alltagsbeschwerden werden vermindert und krankheitsbedingten Folgeschäden kann entgegengewirkt werden. Das Risiko, an Folgeerkrankungen zu erleiden, sinkt. Rehasport soll in erster Linie „Hilfe zur Selbsthilfe“ bieten und ist nicht als Dauerleistung angelegt, sondern soll dahin führen, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchzuführen.

 

Ziele des Rehasports                                        

Ziel des Rehasports ist es durch ganzheitliche Übungen, die auf die Art und Schwere der Erkrankung und den individuellen gesundheitlichen Allgemeinzustand der Teilnehmer abgestimmt sind die Gesundheit und den All- gemeinzustand zu stärken. Das Risiko für das Auftreten von Folgeschäden wird vermindert.

Regelmäßigkeit und Langfristigkeit der sportlichen Betätigung, langfristige Steigerung der Belastung, Gruppen-dynamik sowie die Steigerung der Lebensqualität sind weitere Ziele.

Verordnung und Finanzierung

Der Rehasport wird in der Regel vom behandelnden Arzt oder dem Rentenversicherungsträger verordnet. Die

Dauer der Maßnahmen reichen von 6 bis zu 36 Monaten und sind mit der jeweiligen Indikation verknüpft. Aus

medizinischen Gründen kann der Rehasport auch über einen längeren Zeitraum verordnet werden.

Verordnet werden können als Erstverordnung:

  •   50 Übungseinheiten in 18 Monaten (Regelfall)

  • 120 Übungseinheiten in 36 Monaten (bei chronischen Erkrankungen möglich)

 

Bevor mit dem Rehasport begonnen werden kann, muss die Teilnahme durch den zuständigen Kostenträger genehmigt werden.

Neben der Rehabilitation sollen die Teilnehmer motiviert werden, nach Ablauf der Verordnung weitere Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen. Dazu geben wir jedem Teilnehmer die Möglichkeit als Vereinsmitglied weiterhin in „ihrer/seiner“ Gruppe sportlich aktiv zu bleiben.

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